Die Neuerungen im Verlassenschaftsverfahren ab 01.01.2005
Der Notar als Gerichtskommissär kann im gesamten Bundesgebiet Erhebungen und Zustellungen vornehmen. Das Verlassenschaftsverfahren wird dadurch beschleunigt.
Der Notar als Gerichtskommissär kann auch Amtsbestätigungen ausstellen, dass jemand Verlassenschaftsgegenstände verkaufen kann. Auf den Gerichtsbeschluss muss man in Zukunft nicht mehr warten.
Der Notar als Gerichtskommissär kann auch Gelder freigeben, die zur Begleichung der Begräbniskosten benötigt werden. Die Erben müssen diese Kosten nicht mehr bevorschussen.
Ein geringfügiger Nachlass, d. h. ein Betrag unter 4000 Euro, ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren.
Wenn sich die Erben nicht einig sind, entscheidet künftig das Verlassenschaftsgericht darüber, wer erbt.