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Die Neuerungen im Verlassenschaftsverfahren ab 01.01.2005 |
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- Der Notar als Gerichtskommissär kann im gesamten Bundesgebiet Erhebungen und Zustellungen vornehmen. Das Verlassenschaftsverfahren wird dadurch beschleunigt.
- Der Notar als Gerichtskommissär kann auch Amtsbestätigungen ausstellen, dass jemand Verlassenschaftsgegenstände verkaufen kann. Auf den Gerichtsbeschluss muss man in Zukunft nicht mehr warten.
- Der Notar als Gerichtskommissär kann auch Gelder freigeben, die zur Begleichung der Begräbniskosten benötigt werden. Die Erben müssen diese Kosten nicht mehr bevorschussen.
- Ein geringfügiger Nachlass, d. h. ein Betrag unter 4000 Euro, ermöglicht ein vereinfachtes Verfahren.
- Wenn sich die Erben nicht einig sind, entscheidet künftig das Verlassenschaftsgericht darüber, wer erbt.
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